Bedarfsampel Wimberg

Die Eltern und Lehrer der GWRS Wimberg fordern seit Jahren eine Bedarfsampel für den Fußgängerüberweg direkt vor der Grundschule über die Otto-Göhner-Straße. Der Fußgängerüberweg wurde vor Jahrzehnten installiert, als ein Kind angefahren wurde und seither herrscht generationsübergreifend die Thematik, dass dieser nicht ausreicht, da das Verkehrsaufkommen seither signifikant gestiegen ist.

Seit Bildung einer Bürgerinitiative mit Namen „Ampelgruppe“ aus betroffenen Eltern, hat die Stadt zwar die Beleuchtung am Zebrastreifen verbessert und die Markierungen erneuert, aber der Wunsch nach einer Bedarfsampel wurde verwehrt.

Unser Verein wurde auf dieses Thema aufmerksam und hat sich mit Vertretern der Ampelgruppe vor Ort getroffen. Wir teilen auch die Ansicht, dass von oben kommenden Fahrzeuge auf Grund der Kurve eine sehr späte Sicht auf den Zebrastreifen haben. Dies begründet, dass sich der Bremsweg durch das Abfallen der Straße, insbesondere bei Nässe und Glätte, verlängert. Und die von unten kommenden Fahrzeuge sind durch die Kreuzung direkt vor dem Zebrastreifen abgelenkt.

Wir haben uns den bisherigen Verlauf und die Streitpunkte bei vergangenen Treffen mit der Stadt von der Ampelgruppe schildern lassen. Daraufhin haben wir uns die Zuständigkeit vom Landratsamt Calw mitteilen lassen und durch FUSS e.V. die möglichen Haftungsbedenken der Stadt ausräumen lassen.

Bei einem weiteren Treffen am 03.05. zwischen Vertreter der Ampelgruppe, Vertreter der Stadt und dem Oberbürgermeister Herr Eggert, waren auch wir als Verein durch den Vorstand mit Oliver Fischer vertreten.

Die Bürgerinitiative legte ihre Argumentationskette dar und die Stadt teilte die Schwierigkeiten mit, die sich aus Problemen der Zuständigkeit und der Haftung ergeben. Uns ist nun klar, dass sich vergangen Unstimmigkeiten aus der politisch blumigen Sprache, Verbleib auf Lippenbekenntnisse und für den Laien, dem Verkomplizieren der behördlichen Vorgänge resultiert. Die Stadt Calw kann der Argumentationskette der betroffenen Eltern nicht folgen und möchte einen rein formalen Weg beschreiten.

Die Bürgerinitiative wird nun einen ansässigen Polizeibeamten bitten, seinen bereits eingereichten Gefahrenkatalog, nochmals formell („im Dienst“) der Stadt zu überreichen. Leider wurde auch nach Bitte der Ampelgruppe die Stadt nicht konkreter wie „Er soll ein paar Gefahrensituationen schicken und dann können wir mal schauen ob das reicht.“

Unterdessen werden wir als Verein nun schrittweise den formellen Weg beschreiten. Da es sich um die Kreisstraße K4325 handelt, wenden wir uns als erstes an das Landratsamt und beantragen die Zuständigkeit als übergeordnete Behörde der Stadt Calw formell mitzuteilen. Weiter werden wir die formelle Bestätigung der Zuständigkeit von der Stadt einholen und bei Unstimmigkeiten, formell eine Beschwerde im Kreis und in Karlsruhe einreichen.

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